„Was bin ich, wenn ich nicht teilhabe?
Um zu sein, muss ich teilhaben.“
(Antoine de Saint-Exupéry)
Eingliederungshilfe
Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Diese sind durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen und durch die Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe fördern die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Dazu gehören Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe.
Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistungen
Im Rahmen der Eingliederungshilfe bietet HUTH!bewegt unter anderem die qualifizierte Assistenz an. Sie richtet sich an Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und ist seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX §78 verortet. Ziel ist dabei eine selbstbestimmte und eigenständige Alltagsbewältigung einschließlich einer Tagesstrukturierung zu ermöglichen.
Der Bedarf und Umfang der Assistenz orientiert sich an den 9 Teilhabebereichen des ICF: Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche und das Gemeinschafts-, sozial und staatsbürgerliche Leben.
Wenn Aktivitäten in einem oder in mehreren Bereichen, immer vor dem Hintergrund der Teilhabe, der Umwelt- und personenbezogenen Faktoren und der Körperfunktionen und -strukturen, nicht wahrgenommen werden können, kann die Unterstützung durch Assistenz bei der Eingliederungshilfe beantragt werden. Folgend wird ein schriftlicher Antrag gestellt, ein Gutachten von dem*der Arzt*Ärztin des Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt und es findet ein Hilfeplangespräch statt, innerhalb dessen konkrete Ziele für die Zusammenarbeit formuliert werden.
Die qualifizierte Assistenz wird bei HUTH!bewegt von Sozialarbeiter*innen, Ergotherapeut*innen und Erzieher*innen ausgeübt. Hier bezieht sich die Form der Unterstützung auf die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe bietet HUTH!bewegt unter anderem die kompensatorische Assistenz an. Sie richtet sich ebenfalls an Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und ist seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX §78 verortet. Ziel ist dabei eine selbstbestimmte und eigenständige Alltagsbewältigung einschließlich einer Tagesstrukturierung zu ermöglichen.
Der Bedarf und Umfang der Assistenz orientiert sich an den 9 Teilhabebereichen des ICF: Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche und das Gemeinschafts-, sozial und staatsbürgerliche Leben.
Wenn Aktivitäten in einem oder in mehreren Bereichen, immer vor dem Hintergrund der Teilhabe, der Umwelt- und personenbezogenen Faktoren und der Körperfunktionen und -strukturen, nicht wahrgenommen werden können, kann die Unterstützung durch Assistenz bei der Eingliederungshilfe beantragt werden. Folgend wird ein schriftlicher Antrag gestellt, ein Gutachten von dem*der Arzt*Ärztin des Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt und es findet ein Hilfeplangespräch statt, innerhalb dessen konkrete Ziele für die Zusammenarbeit formuliert werden.
Die kompensatorische Assistenz wird in unserer Praxis unter anderem von Kolleg*innen umgesetzt, die selbst eine psychische Erkrankung hatten und vor diesem Hintergrund unsere Kund*innen bei ihrem Genesungsprozess unterstützen: den Genesungsbegleiter*innen. Diese haben die EX-IN Ausbildung absolviert und/oder eignen sich aufgrund Fortbildungen und persönlicher Expertise für diesen Aufgabenbereich. Das Besondere an dieser Form der Unterstützung ist unter anderem das „Erfahrungswissen“ von dem viele Kund*innen profitieren können. Hier bezieht sich die Leistung auf die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung und die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.
Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistungen
Im Rahmen der Eingliederungshilfe bietet HUTH!bewegt unter anderem die qualifizierte Assistenz an. Sie richtet sich an Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und ist seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX §78 verortet. Ziel ist dabei eine selbstbestimmte und eigenständige Alltagsbewältigung einschließlich einer Tagesstrukturierung zu ermöglichen.
Der Bedarf und Umfang der Assistenz orientiert sich an den 9 Teilhabebereichen des ICF: Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche und das Gemeinschafts-, sozial und staatsbürgerliche Leben.
Wenn Aktivitäten in einem oder in mehreren Bereichen, immer vor dem Hintergrund der Teilhabe, der Umwelt- und personenbezogenen Faktoren und der Körperfunktionen und -strukturen, nicht wahrgenommen werden können, kann die Unterstützung durch Assistenz bei der Eingliederungshilfe beantragt werden. Folgend wird ein schriftlicher Antrag gestellt, ein Gutachten von dem*der Arzt*Ärztin des Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt und es findet ein Hilfeplangespräch statt, innerhalb dessen konkrete Ziele für die Zusammenarbeit formuliert werden.
Die qualifizierte Assistenz wird bei HUTH!bewegt von Sozialarbeiter*innen und Ergotherapeut*innen ausgeübt. Hier bezieht sich die Form der Unterstützung auf die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe bietet HUTH!bewegt unter anderem die kompensatorische Assistenz an. Sie richtet sich ebenfalls an Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und ist seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX §78 verortet. Ziel ist dabei eine selbstbestimmte und eigenständige Alltagsbewältigung einschließlich einer Tagesstrukturierung zu ermöglichen.
Der Bedarf und Umfang der Assistenz orientiert sich an den 9 Teilhabebereichen des ICF: Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche und das Gemeinschafts-, sozial und staatsbürgerliche Leben.
Wenn Aktivitäten in einem oder in mehreren Bereichen, immer vor dem Hintergrund der Teilhabe, der Umwelt- und personenbezogenen Faktoren und der Körperfunktionen und -strukturen, nicht wahrgenommen werden können, kann die Unterstützung durch Assistenz bei der Eingliederungshilfe beantragt werden. Folgend wird ein schriftlicher Antrag gestellt, ein Gutachten von dem*der Arzt*Ärztin des Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt und es findet ein Hilfeplangespräch statt, innerhalb dessen konkrete Ziele für die Zusammenarbeit formuliert werden.
Die kompensatorische Assistenz wird in unserer Praxis von Kolleg*innen umgesetzt, die selbst eine psychische Erkrankung hatten und vor diesem Hintergrund unsere Kund*innen bei ihrem Genesungsprozess unterstützen: den Genesungsbegleiter*innen. Diese haben die EX-IN Ausbildung absolviert und/oder eignen sich aufgrund Fortbildungen und persönlicher Expertise für diesen Aufgabenbereich. Das Besondere an dieser Form der Unterstützung ist unter anderem das „Erfahrungswissen“ von dem viele Kund*innen profitieren können. Hier bezieht sich die Leistung auf die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung und die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.