Informationen für Ärzte

Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite.
Dieser Teilbereich ist speziell für Sie als Ärztin/Arzt erstellt worden und soll eine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit ermöglichen.

 

Die Praxis HUTH!bewegt ist Mitglied im Deutschen Verband der Ergotherapeuten. Der DVE stellt auf seiner Homepage gute Informationen rund um das Thema Ergotherapie zur Verfügung. Sie können auch kostenlos weiterführende Broschüren beim DVE bestellen.

Über die aus unserer Erfahrung wichtigsten Themen möchten wir Sie dennoch hier informieren.

  • als Vertragsärztin/Vertragsarzt können Sie Ergotherapie verordnen
  • in den Heilmittelrichtlinien ist genau festgelegt, was verordnet werden darf und welche Angaben die Verordnung enthalten muss (siehe Ausfüllhilfe DVE 2015)
  • Als Leistungserbringer unterliegen wir der Prüfpflicht: da bedeutet, dass wir jede Verordnung auf ihre Richtigkeit überprüfen müssen, um Sie vor Regressen und uns vor Absetzungen der Krankenkassen zu schützen: Wenn wir Sie daher ggf. um eine Änderung aus diesen Gründen bitten, dann unterstützen Sie uns bitte dabei. Herzlichen Dank!
  • nicht nur die Patientendaten, sondern auch folgende Daten sind für die Behandlung überaus wichtig:
    • Diagnosegruppe und Diagnose (ICD10-Ziffer und Nennung der Diagnose im „Klartext“)
    • Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
    • genaue Bezeichnung des Heilmittels (bitte im Wortlaut)
    • Anzahl und Frequenz der Leistung
  • Bitte geben Sie auf der Verordnung an, ob es sich um eine Erstverordnung oder eine Folgeverordnung handelt. Sollte Ihr Patient die Behandlung bereits außerhalb des Regelfalls erhalten, dann begründen Sie bitte kurz die Notwendigkeit der Behandlung unten links auf der Verordnung

Weiterhin gibt es einige Besonderheiten.

Langfristiger Heilmittelbedarf

Bei bestimmten Erkrankungen ist es möglich, einen langfristigen Heilmittelbedarf bei den Krankenkassen zu beantragen (z.B. Autismus, spezifische Paresen). Damit fällt die Verordnung des Heilmittels nicht in Ihr Budget. Ein Merkblatt zu diesem Thema mit einer Auflistung der entsprechenden Diagnosen finden Sie unter „langfristiger Heilmittelbedarf“.

Gern unterstützen wir unseren gemeinsamen Patienten in der Antragsstellung. Ein Musterantrag finden Sie und unsere Patienten im Servicebereich.